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24-Stunden Betreuung – Ihr Weg mit uns 

Der erste Kontakt

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Broschüre sowie ein Kontaktformular zugeschickt. Dieses Formular können Sie sich auch in unserer Download-Sektion herunterladen. Die dort abgefragten Informationen helfen uns, die geeignete Betreuungskraft für Ihre Anforderungen zu finden. Bei einem Vor-Ort-Termin können Sie den Bogen auch mit uns gemeinsam ausfüllen. 

Die Vermittlung

Nachdem wir alle benötigten Informationen von Ihnen erhalten haben, machen wir uns auf die Suche nach einer passenden Betreuungskraft. Die Dauer hängt stark von den Anforderungen der betreuten Person ab. Daraufhin liegt es an uns, die notwendigen organisatorischen Schritte zu übernehmen, um die Betreuung zu ermöglichen. 

Aktive Betreuung

Auch nach der Vermittlung sind wir für Ihre Anregungen und Wünsche da. Dazu gehören auch regelmäßige Besuche und Anrufe sowie eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder per E-Mail. Gemeinsam mit Ihnen und der Betreuungskraft arbeiten wir kontinuierlich daran, ein positives Erlebnis aufrechtzuerhalten. 

Der Ablauf zusammengefasst

  • Kontakformular ausfüllen

  • unverbindlichen Termin vor Ort vereinbaren

  • offizielle Auftragserteilung

  • Recherche und anschließende Vermittlung 

  • Nachdem Sie die ausgewählte Betreuungskraft akzeptieren, werden die Vertragsunterlagen finalisiert.

  • Beginn der Betreuung zum vorher vereinbarten Termin. 

Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung?

Tag und Nacht ist jemand da. Die Betreuungskraft wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person, hilft beim Anziehen, beim Waschen, bei der Toilette, ggf. Windeln wechseln, beim Essen usw. Sie kümmert sich um den Haushalt (Essen kochen, Wäsche waschen, Reinigung...).

Für die Betreuungskraft muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Ein eigenes Bad wäre optimal, aber das Bad muss wenigstens mitbenutzt werden dürfen. Verpflegung und Unterbringung sind für die Betreuungskraft kostenfrei.

Bei polnischen Betreuungskräften, die sich mit keiner in Deutschland amtlich anerkannter Ausbildung ausweisen können, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit örtlichen Sozialdiensten wie ambulanten Pflegediensten in der Versorgung medizinischer Leistungen (sog. Behandlungspflege, deren Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden.)

Von medizinischer Behandlungspflege spricht man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung oder durch ärztlich verschriebene Verordnungen eine pflegerische Versorgung notwendig ist.

Die Verschreibung dient dazu, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder zu vermeiden und die ärztliche Behandlung zu sichern. Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen (Medikamentengabe, Katheter legen, Verbandswechsel und Dekubitusbehandlung, Injektionen, etc.)

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