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  • Ist eine 24-Stunden-Betreuung legal?
    Im Gegensatz zu den zwielichtigen Geschäftsmodellen einiger Wettbewerber, bei denen Sie sich nicht sicher sein können, ob und bei wem die Betreuungskraft angestellt ist, fährt optimo modo bewusst eine transparente Schiene. ​ Die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind selbstständig bzw. freiberuflich arbeitend und haben ein legal angemeldetes Gewerbe. Sie führen damit einhergehend alle notwendigen Steuern und Abgaben ab. Sie als Leistungsnehmer schließen dann lediglich einen Dienstleistungsvertrag direkt mit der Betreuungskraft. ​ Letztlich unterscheidet sich unser Geschäftsmodell wenig davon, als wenn wir Ihnen einen lokalen Maler oder Maurer vermitteln würden. Informationen zur EU-Dienstleistungsfreiheit finden Sie auch in unserer Unterseite “Rechtliches”.
  • Im Internet liest man viel über Scheinselbstständigkeit. Sind die vermittelten Betreuungskräfte wirklich selbstständig?
    Ja, zu 100%. Weder wir bei optimo modo noch Sie sind den Frauen direkt weisungsbefugt. Natürlich können Sie aber als Kunde mit Ihrem Dienstleister (der Betreuungskraft) von Mensch zu Mensch über alles sprechen, um die Betreuung optimal für alle Seiten zu gestalten. Darüber hinaus besitzen alle vermittelten Betreuungskräfte ein angemeldetes Gewerbe und führen die notwendigen Abgaben an die entsprechenden Ämter und Behörden ab.
  • Mit welchen Kosten kann ich rechnen?
    Die monatlichen Kosten für polnische Betreuungsdienste liegen in der Regel zwischen 1606,50 € bis 1785 €. Die Kosten sind vom Pflegegrad der zu betreuenden Person, der Vielseitigkeit der Aufgaben und von den beidseitigen Verhandlungen abhängig. Die gesetzliche Einstufung (durch die Pflegekasse) kann von der Schätzung abweichen. Zum oben genannten Preis kommen noch die Kosten der Vermittlung und ggf. MwSt hinzu. ​ Gesondert zu berücksichtigen sind Ein- und Abreisekosten. Diese betragen höchstens 150,00 € alle zwei Monate und werden Tag genau abgerechnet. Auch müssen Sie mit erhöhten Unterhalts- und Nebenkosten während des Betreuungszeitraums rechnen. ​ Zulagen für Feiertage sind mit dem jeweiligen Betreuungsdienst selbst zu vereinbaren. Hierzu empfehlen wir, der Betreuung über die Osterfeiertage eine einmalige Gebühr von 150,00 € und über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr eine zusätzliche Entlohnung in Höhe von 250,00 € zu zahlen. ​ Bitte bedenken Sie, dass die Betreuungskräfte an solchen Feiertagen (die in Polen eine sehr hohe Bedeutung haben) auch lieber bei ihren eigenen Familien wären. Daher sollten solche Zeiträume fair vergütet und nicht als Selbstverständlichkeit gesehen werden.
  • Werden die Betreuungskräfte angemessen vergütet?
    Der Großteil der Summe, die Sie den Betreuungskräften zahlen, geht auch tatsächlich an diese. In der Regel sind das ca. 90%. Die übrigen 10% sind lediglich eine von optimo modo einbehaltene Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr. Damit erhalten die Betreuungskräfte ein für polnische Verhältnisse überdurchschnittlich hohes Bruttogehalt. ​ Laut der polnischen bussinessinsider.com.pl betrug das Durchschnittsgehalt in Polen im Dezember 2017 ca. 4 973,73 zł, was umgerechnet etwa 1180 € Brutto sind (Stand März 2018). Im Normalfall liegen die Betreuungskräfte daher weit darüber.
  • Wie sind die Arbeitszeiten?
    Die Arbeitszeit sowie die Freizeit können Sie individuell mit der Betreuungskraft vereinbaren. Diese sind selbstständig bzw. freiberuflich arbeitend und unterliegen daher keiner gesetzlichen Arbeitszeitbestimmung. Im Dienstleistungsvertrag wird grundsätzlich vereinbart, dass die Betreuungskraft jeden Tag mindestens zwei Stunden zur eigenen Verfügung hat und mindestens einmal in der Woche 6–8 Stunden am Stück. Auch hier möchten wir darauf hinweisen, dass mit Menschen zusammengearbeitet wird und diese dementsprechend auch ausreichend Stille und Ruhe benötigen. Das sollte auf beiden Seiten respektiert werden.
  • Übernehmen die Betreuungskräfte auch die Behandlungspflege?
    Inhalt dieses Vertrages ist in erster Linie die hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuungstätigkeiten. Grundpflegerische Tätigkeiten können nach einer entsprechenden Schulung ebenfalls erbracht werden, jedoch sollte bei medizinischer Behandlung ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Die Kosten dieser sogenannten medizinischen Behandlungspflege werden im Regelfall durch Krankenkassen übernommen. ​ Von medizinischer Behandlungspflege spricht man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung oder durch ärztlich verschriebene Verordnungen eine pflegerische Versorgung notwendig ist. ​ Die Verschreibung dient dazu, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder zu vermeiden und die ärztliche Behandlung zu sichern. Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen. Dazu gehören unter anderem: ​ Medikamentengabe Legen eines Katheters Verbandswechsel und Dekubitusbehandlung Injektionen ​ Wir helfen Ihnen auch gerne dabei, die lokalen ambulanten Pflegedienste mit der Betreuungskraft zu koordinieren.
  • Wie sind die Sprachkenntnisse der polnischen Betreuungskräfte?
    Die Sprachkenntnisse hängen natürlich hauptsächlich von den jeweiligen Anforderungen am Betreuungsort ab. Einigen reicht eine einfache Kommunikation und andere benötigen wesentlich mehr. ​ Wir unterscheiden die Sprachkenntnisse zur besseren Darstellung in drei Kategorien: ​ Stufe 1: Kommunikation auf deutsch ist grundlegend. Das Verständnis ist gut, das Sprechen kann jedoch erschwert sein. Stufe 2: Kommunikation auf deutsch ist gut. Ein einfacher Austausch ist problemlos möglich. Stufe 3: Kommunikation auf deutsch ist sehr gut. Die Kommunikation läuft ohne sprachliche Barriere. ​ Der Preis für die Vermittlung ist von den Sprachkenntnissen unabhängig, kann aber unter Umständen die Vermittlungszeit erhöhen.
  • Wann wird die erste Rechnung fällig?
    Die Rechnungsstellung erfolgt im 30-Tage-Rhythmus. Die erste Rechnung wird nach einer Woche dem Auftraggeber ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  • Wie sind die Kündigungsfristen / Vertragslaufzeiten?
    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Monate. Der Vertrag kann wie folgt gekündigt werden: ​ 1. aus wichtigem Grund fristlos, z. B. wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern zerstört ist 2. aus wichtigem Grund fristlos, z. B. bei Zahlungsverzug länger als zwei Wochen (im Zweifelsfall schriftlich begründet) 3. jeweils von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen, schriftlich mit der vierwöchigen Kündigungsfrist ​ Der Vertrag wird regulär beendet: 1. durch Ablauf des befristeten Vertrages 2. unmittelbar durch den Tod des Leistungsnehmers, wenn es nicht vor Ablauf des ersten Monats geschieht. Der Leistungserbringer hat einen Mindestanspruch auf eine einmonatige Vergütung 3. im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit ​ Der Vertrag ruht: 1. bei Einweisung in ein Krankenhaus, eine Rehaklinik, in die Kurzzeitpflege oder bei Durchführung einer anderen ähnlichen Maßnahme nach dem Ablauf von einer Woche

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